Ablauf und Kosten

Ablauf

  • Du kannst mich einfach anrufen oder per E-Mail kontaktieren. Dann können wir einen Termin für ein erstes Kennlerngespräch vereinbaren.

  • Alternativ kannst du direkt ein erstes Kennlerngespräch über meine Kalenderfunktion buchen.

  • Das Erstgespräch bietet die Möglichkeit mich kennen zu lernen und einen Eindruck von meiner Arbeit zu erhalten.

  • In einer ersten Sitzung kannst du dann selbst erfahren, wie die Arbeit mit mir aussehen wird. Du bist frei zu entscheiden, ob wir gemeinsam weiter gehen oder nicht.

  • Die einzelnen Sitzungen können individuell vereinbart werden und unterliegen keinem starren Rhythmus.

  • Die Anzahl der Sitzungen variiert in Abhängigkeit von deinem individuellen Bedarf. Es können auch nur wenige Sitzungen ausreichend sein, um neue Perspektiven zu gewinnen und Veränderungen anzuregen.

Ich unterstütze dich gerne und freue mich über einen Anruf von dir!

Kosten

Als Heilpraktikerin bin ich nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Honorarsatz ist der Endpreis. Eine Erstattung der Kosten ist nur durch private Krankenkassen, die Beihilfe oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen anteilig möglich.

EINZELTHERAPIE

80 EUR pro Stunde

Vorteile für Selbstzahler

Gegenüber Kassen und Arbeitgebern bist du keinerlei Rechenschaft schuldig und wirst somit auch nicht „aktenkundig“, was bei Therapien, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, nicht der Fall ist. Die Privatbehandlung muss bei keinem Lebenslauf oder Vorstellungsgespräch benannt werden, da es eine von dir selbst erbrachte Leistung ist.

Du kannst Therapiekosten, die du privat zahlst, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.

  • Die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und dem Tarif ab, zu dem du versichert bist. Bitte informiere dich rechtzeitig bei deiner Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in deinem Versicherungsvertrag enthalten ist. Die Behandlungskosten rechne ich entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.

  • Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Ein Antragsverfahren ist dann nicht notwendig und die Behandlung kann in der Regel sofort beginnen. Es erfolgt zudem keine Meldung an die Krankenkasse. Dies kann sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird. Anzahl, Häufigkeit und Dauer der Sitzungen können individuell festgelegt werden und unterliegen keiner Reglementierung. Die Kosten der Therapie können bei der Steuer geltend gemacht werden. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Bestellpraxis

Du kommst zur Behandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für dich reserviert ist und dir hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Das bedeutet jedoch auch, dass du, wenn du vereinbarte Termine nicht einhalten kannst, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen musst, damit ich die für dich vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen könnte. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann dir, wenn du den Termin nicht rechtzeitig absagst, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden.

Wenn du dich von mir und meiner Arbeit angesprochen fühlst…

… dann melde Dich und lass uns diesen Weg gemeinsam gehen.
Schreibe mir eine Nachricht oder vereinbare direkt einen Termin zum Kennenlernen.